Richtlinien für die Durchführung von Ranglistenturnieren

  1. Veranstalter ist der Badminton-Verband Berlin-Brandenburg
  2. Ausrichter ist der jeweilige Verein. Um die Ausrichtung kann sich jeder Verein im Bereich Berlin-Brandenburg bewerben. Die Turnierleitung obliegt dem Ausrichter. Die Kosten für den Turnierleiter trägt der Ausrichter.
  3. Der Ausrichter hält eine Sporthalle mit der für das Turnier notwendigen Anzahl von Spielfeldern bereit und sorgt für die räumliche Organisation.
  4. Die Erreichbarkeit des Austragungsortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein maßgebendes Kriterium für die Vergabe.
  5. Die Ausschreibung wird durch den BVBB-Spielausschuss gefertigt und versandt. Die Ausrichter haben dem zuständigen SpA-Mitglied zu einem vom SpA festgesetzten Termin die notwendigen Unterlagen und Informationen mitzuteilen, die in die Ausschreibung aufgenommen werden müssen.
  6. Die Meldungen werden über das Online-Meldesystem von turnier.de vorgenommen.
  7. Die Turnierabwicklung ist ausschließlich mit dem BTP-Programm vorzunehmen. Den erforderlichen Lizenzschlüssel und die Turnierdatei stellt der Veranstalter dem Ausrichter für dieses Turnier zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Daten wird mit den Ausrichtern von Fall zu Fall abgesprochen.
  8. Der Zeitplan wird vom BVBB-Spielausschuss erarbeitet und auf der Info-Seite des Turniers auf turnier.de veröffentlicht.
  9. Ein Referee wird vom Schiedsrichterausschuss benannt. Die Kosten trägt der Veranstalter.
  10. Die Auslosung der einzelnen Disziplinen wird vom SpA vorher vorgenommen und veröffentlicht.
  11. Die Meldegebühren betragen je Einzeldisziplin € 9,– und je Doppeldisziplin € 14,–. Die Meldegebühren und eventuelle Bußgelder stehen dem Ausrichter zu.
  12. Es ist mit Bällen zu spielen, die der BVBB zugelassen hat. Der Ausrichter hat eine von diesen Ballsorten vorrätig zu halten, mit dem im Zweifelsfall auch zu spielen ist.
  13. Der Ausrichter unterhält eine Cafeteria. Die Einnahmen dafür verbleiben beim Ausrichter.
  14. Der Ausrichter sorgt für die regelmäßige Aktualisierung der Turnierpläne ins Internet
  15. Der Ausrichter trägt die Kosten für die Endspielbälle bis zu einer Rolle je Endspiel.
  16. Der Ausrichter trägt die Kosten für angemessene Preise.
  17. Die Turnierdatei ist sofort nach Turnierende dem BVBB-Spielausschuss zuzuleiten.

Spielausschuss (Stand 20.09.2022)

Richtlinien für die Durchführung von Einzelmeisterschaften (BBEM)

  1. Veranstalter ist der Badminton-Verband Berlin-Brandenburg
  2. Ausrichter ist der jeweilige Verein. Um die Ausrichtung kann sich jeder Verein im Bereich Berlin-Brandenburg bewerben. Die Turnierleitung obliegt dem Veranstalter. Der Ausrichter hat hierbei Hilfestellung zu leisten. Die Kosten für den Turnierleiter trägt der Veranstalter.
  3. Der Ausrichter hält eine Sporthalle mit der für das Turnier notwendigen Anzahl von Spielfeldern bereit und sorgt für die räumliche Organisation.
  4. Die Erreichbarkeit des Austragungsortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein maßgebendes Kriterium für die Vergabe.
  5. Die Ausschreibung wird durch den BVBB-Spielausschuss gefertigt und versandt. Die Ausrichter haben dem zuständigen SpA-Mitglied zu einem vom SpA festgesetzten Termin die notwendigen Unterlagen und Informationen mitzuteilen, die in die Ausschreibung aufgenommen werden müssen.
  6. Die Meldungen werden über das Online-Meldesystem von turnier.de vorgenommen.
  7. Der Zeitplan wird vom BVBB-Spielausschuss erarbeitet und im Bedarfsfall mit dem Ausrichter abgestimmt. Er wird auf der Info-Seite des Turniers auf turnier.de veröffentlicht.
  8. Ein Referee wird vom Schiedsrichterausschuss benannt. Die Kosten trägt der Veranstalter.
  9. Die Auslosung der einzelnen Disziplinen wird vom BVBB-Spielausschuss am Turniertag vor Spielbeginn vorgenommen.
  10. Die Meldegebühren betragen je Einzel € 9,– und je Doppel € 14,–. Die Meldegebühren und eventuelle Bußgelder stehen dem Veranstalter zu.
  11. Der Ausrichter erhält eine Ausrichterpauschale nach dieser Datei. Es gibt ein Bonussystem.
  12. Der Veranstalter bestimmt die Ballsorte. Der Ausrichter hat diese Ballsorte in ausreichender Menge zu einem handelsüblichen Preis zum Verkauf bereit zu halten.
  13. Der Ausrichter unterhält eine Cafeteria. Die Einnahmen dafür verbleiben beim Ausrichter
  14. Der Veranstalter trägt die Kosten für die Endspielbälle bis zu einer Rolle je Endspiel.
  15. Der Veranstalter trägt die Kosten für die Preise.
  16. Die Turnierdatei ist sofort nach Turnierende dem BVBB-Spielausschuss zuzuleiten.

Mindestanforderungen BBEM

Siehe auch hier.

Spielfelder

  • Mindestanzahl der Standardspielfelder: 6
  • Mindestabstand zwischen Spielfeldern gemäß DIN und DBV-SpO
  • Spielstandsanzeige mit Bediener/innen auf allen Feldern (mindestens ab Halbfinale)
  • Stühle für Trainer hinter jedem Spielfeld: 2
    • wenn es Hallengröße und Mindestabstand zulassen

Ausschmückung der Halle

  • Fahnen (BVBB, Berlin, Brandenburg)
  • Banner „Berlin-Brandenburger Badminton-Meisterschaften“
  • 4 Exemplare in unterschiedlichen Größen können beim BVBB kostenfrei, aber mit Selbstabholung ausgeliehen werden
  • Podest für Siegerehrung mit Nummern der Platzierungen
  • separat stehender Tisch mit Ausstellung der Pokale
  • Pflanzen
    • Samstag wenn möglich, Sonntag Pflicht
    • können in Eigenorganisation vom BC Eintracht Südring ausgeliehen werden
  • Tribüne
    • wenn keine Tribüne vorhanden, Stühle oder Sitzgelegenheiten für Zuschauer (ca. 100)

Sonstiges

  • Musik
  • Regelmäßige Aktualisierung der Turnierpläne ins Internet
  • Cafeteria
  • Werbebanden
    • Babolat – können beim BVBB in Eigenorganisation ausgeliehen werden
    • eigene Werbebanden sind ebenfalls erlaubt und auch erwünscht
  • Pokale werden vom BVBB gestellt

Spielausschuss (Stand 20.09.2022)