Kinderschutz im BVBB
Im November 2000 trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung in Kraft. Dieses Recht gilt sowohl innerhalb der Familie als auch in Institutionen, in denen Kinder betreut werden. Dennoch ist es Teil unserer Lebensrealität, dass es weiterhin vorkommt, dass Kinder und Jugendliche physischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt durch Erwachsene ausgesetzt sind. In der Mehrheit der Fälle begegnen Kinder und Jugendliche entsprechenden Täter*innen in ihrem sozialen Nahraum, darunter auch im Sportverein.
Mit unserem seit dem Frühjahr 2023 existierenden Kinderschutzkonzept, einer mit dem Kinderschutz beauftragten Person und einer stetigen Sensibilisierung für das Thema sowie mehr Präsenz für die Problematik, priorisieren wir den Kinderschutz auch im Sportverein. Das Kinderschutzkonzept sieht unter anderem vor, dass alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden des BVBB, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, in Bezug auf das Thema Kinder- und Jugendschutz, geschult werden müssen.
Die Referentin für Kinderschutz steht Vereinen für Fragen rund um das Thema Kinderschutz gern zur Verfügung. Des Weiteren nimmt sie Kinderschutzmeldungen entgegen, plant das weitere Vorgehen bei geäußerten Verdachten auf erfolgte psychische, physische und sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche und stimmt, sofern notwendig, zu erfolgende Interventionen ab. Dabei können sich sowohl betroffene Kinder oder Jugendliche, aber auch Eltern, Vereinsfunktionär*innen, Vereinsmitglieder und andere Personen, die die Ausübung von jeglicher Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Badmintonsport des Landesverbandes miterlebt haben oder befürchten, an die Referentin für Kinderschutz wenden. Bitte nehmt lieber einmal zu viel als einmal zu wenig Kontakt auf.
Katharina Behrendt
Kinderschutzbeauftrage BVBB
Email: kinderschutz@bvbb-online.de
Für die weitere Etablierung und Ausweitung des Kinderschutzes in unserer Verbandarbeit sind wir auf der Suche nach Unterstützung. Wenn du Interesse hast hierbei mitzuwirken, melde dich gern bei der Referentin für Kinderschutz!
Aufgaben unseres Ansprechpartners rund ums Thema
Eine Kinderschutzbeauftragte ist eine Person, die mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in einer Organisation oder Institution beauftragt ist. Die Hauptaufgaben einer Kinderschutzbeauftragten sind:
- Prävention: Vorbeugende Maßnahmen treffen, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Missbrauch zu schützen.
- Aufklärung: Regelmäßige Aufklärung für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte und den Schutz vor Missbrauch.
- Überwachung: Überwachung des Umfelds und Erkennen von möglichen Kindesmissbrauchsfällen.
- Unterstützung: Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei möglichen Kindesmissbrauchsfällen.
- Zusammenarbeit: Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen, wie z.B. dem Jugendamt, bei möglichen Kindesmissbrauchsfällen.
Es ist wichtig, dass die Kinderschutzbeauftragte von allen Beteiligten unterstützt wird und Zugang zu allen relevanten Informationen hat, um eine effektive Arbeit gewährleisten zu können.
Kinderschutzkonzept des BVBB
Hier findet ihr das Konzept zum Download