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BVBB und Staatsanwaltschaft vereinbaren Kooperation zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin Nr. 300 vom 11.12.2025


Am 11. Dezember 2025 haben die Staatsanwaltschaft Berlin und der Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V. eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um auf vorurteilsmotivierte oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können. Zudem dient die Vereinbarung dazu, den Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V. bei dessen Arbeit im Zusammenhang mit Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Antisemitismus und jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu unterstützen und beratend zu begleiten.

Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin wurde diese vom Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach und der Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität, Oberstaatsanwältin Ines Karl und für den Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V. von dem Vizepräsidenten Herrn Torsten Stommel und Frau Eva-Lotta Blankenstein aus dem Kinderschutzteam unterzeichnet.

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass relevante Vorfälle, von denen der Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V. Kenntnis erlangt, künftig unverzüglich der Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnis gegeben werden. Der Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V. wird solche Vorkommnisse weiterhin zunächst intern prüfen und dann Fälle, die als bedeutend und erheblich eingeschätzt werden, an die Staatsanwaltschaft Berlin weiterleiten.

Durch die zeitnahe und möglichst umfassende Übermittlung der für die Strafverfolgung erforderlichen Informationen sollen nicht nur rechtsfreie Räume vermieden werden. Die schnelle Einbindung soll auch einen Beweismittelverlust verhindern und sicherstellen, dass die Geschädigten die erforderliche Unterstützung bei der Strafverfolgung erhalten.

Nachdem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bereits im Mai 2024 mit dem Berliner Fußball-Verband geschlossen worden war, kontaktierte die Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Sportverbände, ob ebenfalls Interesse an einer solchen Kooperation bestünde. Seitdem wurden bereits mit acht anderen Verbänden entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Auch mit weiteren Verbänden erfolgen derzeit Abstimmungsgespräche, um weitere Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Zur Erläuterung:
Straftaten der Hasskriminalität sind solche, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements richtet oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt Fälle ein, bei denen sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet.