Hygienekonzept für den Spielbetrieb

Grundkonzept des Badminton-Verbandes Berlin-Brandenburg e.V. (BVBB) für die Durchführung von Wettkämpfen

Der Spielausschuss und der Jugendausschuss des Badminton-Verbandes Berlin-Brandenburg e.V. haben zur Durchführung der Mannschaftsmeisterschaften der Schüler, Jugend und Erwachsenen sowie für die Austragung von Einzelturnieren (RLT, BBEM) das folgende Grundkonzept in Bezug auf die Regelungen in den Ländern Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Eindämmung von Covid-19 erstellt.
Das Grundkonzept ist seitens der Vereine ggf. gem. den vorhandenen Begebenheiten zu verfeinern und zu konkretisieren ist.

Grundlage für die hier aufgeführten Regelungen sind die aktuellen Verordnungen zum Infektionsschutz der Länder Berlin und Brandenburg (Stand 09.02.2022) (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv)
(https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/)

Oberste Priorität hat die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler und aller haupt- und ehrenamtlich in das Wettkampf-Geschehen eingebundener Personen.

ALLGEMEINES FÜR SÄMTLICHE WETTKÄMPFE DES BVBB

  1. Die Teilnahme an sämtlichen Wettkämpfen des BVBB ist freiwillig und liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen bzw. der Erziehungsberechtigten.
  2. An den Wettkämpfen des BVBB dürfen nur symptomfreie Personen in Bezug auf Covid-19 teilnehmen. Insbesondere ist Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, eine Teilnahme oder ein Besuch untersagt.
  3. Alle teilnehmenden Personen verpflichten sich zur Einhaltung der nachfolgenden Regelungen zur Verminderung des Infektionsrisikos.
  4. Der BVBB behält sich ausdrücklich das Recht vor, Abläufe von Wettkämpfen auch kurzfristig oder während der Veranstaltung zu ändern bzw. abzusagen, falls die geltenden Regelungen zum Infektionsschutz dies erforderlich machen.

I. Berlin-Brandenburger Mannschaftsmeisterschaften im Jugend- / Schüler- und Seniorenbereich

(im Folgenden zusammengefasst als BBMM)

Verantwortlichkeit

  1. Bei der Regelung zu Abstand und Hygiene sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune und Bezirke maßgeblich. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
  2. Alle an der BBMM teilnehmenden Sportler*innen sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Infektionsschutzverordnungen und mögliche Änderungen zu informieren.
  3. Gehen Maßnahmen für die jeweilige Spielstätte über die hier aufgeführten Regelungen hinaus, so hat der gastgebende Verein den Spielleiter sowie die jeweilige Gastmannschaft jeweils im Vorfeld des Punktspiels darüber zu informieren.
  4. Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben liegt beim Heimverein.
  5. Der Heimverein übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die gefassten Regelungen der Halle zu verweisen.

2G-Plus-Regel

  1. Der Zugang zu den Sporthallen in Berlin und Brandenburg ist allen Personen nur entsprechend der 2G-Regel gestattet. Dies sind mit gültiger Bescheinigung entsprechend der geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland:
    a) Geimpfte Personen und negativer Test
    b) Genesene Personen und negativer Test
    c) Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und negativer Test
    d) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, die nicht geimpft/genesen sind und negativer Test
    e) Kinder bis zur Vollendung des sechsten (Berlin) / zwölften (Brandenburg) Lebensjahrs
  2. Negativer Test bedeutet: POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person.
  3. Sollte eine Spielerin oder Spieler keinen gültigen Nachweis vorweisen können, hat der ausrichtende Verein bzw. der Heimverein das Recht, den Zutritt zur Sportstätte zu verweigern. Bei nachweislich selbstverschuldetem Nicht-Antritt durch einen fehlenden 2G-Nachweis gelten wie auch in anderen Fällen (z.B. Verspätung) die bestehenden Regelungen die in der Spielordnung des BVBB nachzulesen sind.
  4. Auffrischungsimpfung (Booster) befreit nicht von der Testpflicht

Kontaktnachweis

  1. entfällt (seit 9.2.22)

Abstand

  1. Für alle Personen (auch Spieler*innen!), die in der jeweiligen Situation nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten, gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
  2. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Über die genauen Bestimmungen informiert der Heimverein.
  3. Während des gesamten Spiels findet kein Körperkontakt statt. Nach Spielende dürfen die Spieler*innen sich nicht die Hände schütteln oder „abklatschen“. Alternativ dazu wird ein respektvoller Gruß oder das „Abklatschen mit dem Fuß unter dem Netz hindurch“ empfohlen.
  4. Die Vereine werden gebeten, das Funktionsteam rund um die Mannschaften so klein wie möglich zu halten und auf „Schlachtenbummler“ weitestgehend zu verzichten.

Hygienemaßnahmen

  1. Personen, die Krankheitssymptome wie Fieber oder Husten aufweisen, haben keine Zugangsberechtigung zur Sportstätte.
  2. Sofern kein ständiger Durchzug gewährleistet werden kann oder die Halle über keine Luftaustauschanlage verfügt, ist einmal pro Stunde stoßzulüften (z. B. durch Öffnen von Fenstern oder von Ein-/Ausgängen). Ist dies aus baulichen Gründen nicht möglich, gelten die Vorgaben der jeweils für die Halle zuständigen staatlichen Stelle. Ggf. sind Fenster dauerhaft geöffnet zu halten. Eine eventuelle Beeinträchtigung des Federballflugs durch Luftströme muss toleriert werden.
  3. Sollten in Hallen Umkleide- und / oder Duschräume nicht genutzt werden können, so ist die Gastmannschaft im Vorfeld hierüber zu informieren.
  4. Es wird den Spieler*innen empfohlen bereits in Sportkleidung zu den Spielen zu erscheinen und, sofern möglich, nach Beendigung des Spiels zu Hause zu duschen.

Spielverlegungen / Spielabsetzungen

  1. Fallen einzelne Spieler*innen wegen angeordneten Quarantänemaßnahmen aus, so sind diese wie bei Verletzungen oder Krankheit mit Ersatzspieler*innen zu ersetzen.
  2. Sind ganze Mannschaften oder große Teile der Mannschaften von Quarantänemaßnahmen betroffen, wird der Spielausschuss im Rahmen des billigen Ermessens über Spielverlegungen entscheiden.
  3. Die Absetzung von Mannschaftskämpfen durch den Spiel- bzw. Jugendausschuss darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist vom Verein unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung/Bescheinigung zu stellen. Vorab ist zu prüfen, ob der Mannschaftskampf in einer anderen Austragungsstätte ausgetragen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Heimrechttausches ist hierbei zwingend zu prüfen.
  4. Der Spiel- bzw. Jugendausschuss behält sich abhängig vom Infektionsgeschehen das Recht vor, Mannschaftskämpfe kurzfristig zu verlegen oder abzusagen.
  5. Siehe auch https://www.bvbb-online.de/richtlinien-zur-verlegung-absagen-durch-corona-faelle-bbmm/

Einzelwettkämpfe (RLT / BBEM) im Jugend- / Schüler- und Seniorenbereich

Die unter I. gefassten Regelungen zu Verantwortlichkeit, 3G-Regel, Abstand, Hygienemaßnahmen und Dokumentationspflicht gelten sinngemäß auch für sämtliche Personen, die an den RLT / BBEM des BVBB als Aktive, Offizielle, Ausrichtende oder Zuschauende teilnehmen und werden im Folgenden ergänzt:

Bei Jugendturnieren gilt weiterhin eine Testpflicht für Alle (3G+).

Verantwortlichkeit

  1. Der vom BVBB mit der Ausrichtung von RLT / BBEM beauftragte Verein erstellt in Absprache mit dem Spiel- bzw. Jugendausschuss ein auf den jeweiligen Austragungsort bezogenes Sicherheits- und Hygienekonzept, das sich am Grundkonzept des BVBB orientiert.
  2. Das veranstaltungsbezogene Sicherheits- und Hygienekonzept ist allen meldenden Vereinen mit der Veröffentlichung des Zeitplans durch die entsprechenden Verantwortlichen des BVBB zu übersenden.
  3. Die meldenden Vereine haben ihre Spielerinnen und Spieler über die jeweils geltenden Regelungen zu unterrichten.
  4. Der ausrichtende Verein übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die gefassten Regelungen der Halle zu verweisen.

Abstand

  1. Turniere finden nur in Sporthallen statt, die hinter bzw. neben dem Badmintonfeld einen ausreichenden Abstand zum nächsten Feld bieten können. Ggf. ist auch der Verzicht auf einzelne Spielfelder möglich um den Abstand zu gewährleisten.
  2. Aufenthaltsbereiche für Aktive und Publikum (Tribüne, abgesperrter Bereich etc.) müssen ausgewiesen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Abstand von 1,5m zwischen den Plätzen für alle Personen, die nicht den Ausnahmen in den entsprechenden Verordnungen Berlins und Brandenburgs angehören, eingehalten wird.
  3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt für alle Personen in der Sporthalle, sowohl für die Mitwirkenden des ausrichtenden Vereins in der Turnierleitung und weiteres Hilfspersonal als auch für alle weiteren Offiziellen wie Referees und Schiedsrichter*innen.
  4. Ferner gilt dies auch für sämtliche Zuschauer*innen auf dem gesamten Gelände der Sportstätte, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, auch den zugehörigen Außenbereichen (Vorplatz, Parkplatz etc.).
  5. Aktive tragen eine Mund-Nase-Bedeckung während des Aufenthalts in der Sportstätte außer in Phasen des Auf- und Abwärmens und während des Spiels.
  6. Trainer*innen dürfen in den Coachingpausen den Spielfeldbereich betreten, eine Mund-Nase-Bedeckung ist fortwährend zu tragen.
  7. Siegerehrungen müssen mit Abstand durchgeführt werden. So werden z.B. Medaillen nur übergeben und nicht umgehängt.
  8. Regelungen zur Nutzung von Umkleide- und Duschräumen werden mit dem veranstaltungsbezogenen Hygienekonzept bekanntgegeben. Es wird allen Teilnehmer*innen empfohlen, bereits in Sportkleidung zu erscheinen und auf das Duschen in der Sporthalle zu verzichten.

Dokumentation der Anwesenheit

  1. entfällt (seit 09.02.22)

Begrenzung der Gesamtzahl von Personen in der Sporthalle

  1. Außer den Aktiven und für die Turnierausrichtung notwendiges Personal sollten sich möglichst wenige Personen in der Sporthalle aufhalten.
  2. Folgender Richtwert sollte Anwendung finden: Je drei Aktive ist eine vom Verein beauftragte Person zur Betreuung der Spieler*innen zugelassen.
  3. Bei Jugendturnieren sollten Eltern und weitere Begleitpersonen ihre Kinder den Aufsichtspersonen des Vereins übergeben, selbst jedoch nicht an der Wettkampfstätte verweilen.
  4. Die von den örtlichen Behörden vorgegebene Maximalzahl an Personen in gedeckten Sportanlagen ist in der Gesamtsumme von Aktiven und Funktionspersonal zwingend einzuhalten.

Stand 25.03.2022 – Änderungen vorbehalten

Spielausschuss und Jugendausschuss des BVBB