Der Spielausschuss
Der Spielausschuss des BVBB besteht aus einem Vorsitzenden und seinen Beisitzern. Der Spielausschuss ist in der Mindestbesetzung mit drei Mitgliedern beschlussfähig.
Aufgabe ist es – vorbehaltlich der Zuständigkeit des Leistungssportausschusses – die Planung, Vorbereitung, technische Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Verbandes sowie die Genehmigung von Veranstaltungen der Vereine lt. Spielordnung des BVBB und des DBV.
Außerdem obliegt ihm die Ahndung von Verstößen gegen die Spielordnung und die Spielregeln in 1. Instanz. Der Spielausschuss kann bei Mannschaftskämpfen nur von den Vereinen, bei Einzelturnieren auch von Spielern angerufen werden.
In der Regel trifft sich der Ausschuss ein bis zwei mal im Jahr zu einer Sitzung.